Jagdgenossenschaft

Unsere Jagdgenossenschaft ist eine  Körperschaft öffentlichen Rechts.

Die Jagdgenossenschaft jagt in Eigenregie oder verpachtet das Jagdausübungsrecht ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirks an einen Jagdscheinbesitzer (§ 11 BJagdG).

In ihr sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde vereint.

Der gemeinschaftliche  Jagdbezirk umfasst alle Grundstücke außerhalb des befriedeten Bezirks.

Als befriedeter Bezirk werden nach § 6 Satz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und den Jagdgesetzen der Bundesländer Grundflächen bezeichnet, auf denen die Jagdausübung ruht, das heißt Jagdhandlungen nicht ohne weitere Erlaubnis vorgenommen werden dürfen.

Der befriedete Bezirk ist bei uns  die Ortslage und angrenzende  Grundstücke.

Im Jagdpachtvertrag wird die Beziehung zwischen Jagdgenossenschaft und Pächter geregelt.

Einmal im Jahr wird eine Jahreshauptversammlung abgehalten.

1 Vorsitzender

Karsten Trauschke

05546/ 251