Unsere Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Die Jagdgenossenschaft jagt in Eigenregie oder verpachtet das Jagdausübungsrecht ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirks an einen Jagdscheinbesitzer (§ 11 BJagdG).
In ihr sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde vereint.
Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst alle Grundstücke außerhalb des befriedeten Bezirks.
Als befriedeter Bezirk werden nach § 6 Satz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und den Jagdgesetzen der Bundesländer Grundflächen bezeichnet, auf denen die Jagdausübung ruht, das heißt Jagdhandlungen nicht ohne weitere Erlaubnis vorgenommen werden dürfen.
Der befriedete Bezirk ist bei uns die Ortslage und angrenzende Grundstücke.
Im Jagdpachtvertrag wird die Beziehung zwischen Jagdgenossenschaft und Pächter geregelt.
Einmal im Jahr wird eine Jahreshauptversammlung abgehalten.
1 Vorsitzender
Karsten Trauschke
05546/ 251